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Streit um Lebensversicherungen vor dem BGH

Karlsruhe (dpa) - Viele Jahre eingezahlt, jetzt wird die Lebensversicherung fällig - und dann die Enttäuschung: Die Summe fällt seit einiger Zeit häufig kleiner aus als von den ausscheidenden Kunden erhofft.

13.06.2018 | 07:26 Uhr

Der Bund der Versicherten (BdV) will das nicht hinnehmen. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe streitet er nun für ein Grundsatz-Urteil.

Worum geht es?

Um die Frage, wie viel Geld den Versicherten am Laufzeit-Ende aus den sogenannten Bewertungsreserven zusteht. Versicherer legen die Kundengelder am Kapitalmarkt an, größtenteils in festverzinslichen Papieren wie Staatsanleihen. Bewertungsreserven entstehen, vereinfacht gesagt, wenn der aktuelle Marktpreis der Kapitalanlagen höher ist als der Kaufpreis. Das ist bei festverzinslichen Papieren der Fall, wenn die Zinsen sinken - dann steigt der Wert älterer Papiere mit höherem Zins in der Bilanz. Ausscheidende Kunden waren bis zu einer Gesetzesänderung 2014 an diesen Buchgewinnen in jedem Fall anteilig zur Hälfte zu beteiligen. Entsprechend hoch fielen in der Niedrigzins-Phase die Ausschüttungen aus.

Was ist das Problem?

Klassische Renten- und Lebensversicherungen leiden selbst unter der Zinsflaute: Die Versicherer können die hohen Garantieversprechen der Vergangenheit kaum noch am Kapitalmarkt erwirtschaften. Die Leidtragenden sind die vielen Versicherten, deren Verträge noch länger laufen. Wenn die Assekuranzen hochprozentige Papiere jetzt verkaufen müssen, um scheidende Kunden an den üppigen Reserven zu beteiligen, geht das in der Zukunft zu ihren Lasten. Um die Branche zu stabilisieren, hat 2014 der Gesetzgeber eingegriffen.

Mit welchen Folgen?

Die Assekuranzen dürfen Kursgewinne aus festverzinslichen Wertpapieren nur noch in dem Maße ausschütten, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten sicher sind. Für Aktien und Immobilien gilt diese gesetzlich verordnete Kappung nicht. Den größten Teil der Kundengelder legen Versicherer allerdings in festverzinslichen Papieren an. Im Fall des Versicherten, den der BdV vor Gericht vertritt, bedeutete das: Kurz vor Inkrafttreten der Änderungen hatte ihm die zum Ergo-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung unter Vorbehalt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven von 2821,35 Euro in Aussicht gestellt. Tatsächlich bekam er wenig später nur 148,95 Euro.

Wie stehen die Chancen vor Gericht?

In den Vorinstanzen hatte der BdV keinen Erfolg. Der Gesetzgeber habe «gewichtige Interessen des Allgemeinwohls» verfolgt, urteilte zuletzt das Landgericht Düsseldorf. Die «Grenze der Zumutbarkeit» sei nicht überschritten. Der BdV pocht auf ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil von 2005, das er selbst erstritten hat. Demnach sind die Versicherten an Gewinnen, die mit ihrem Geld erzielt wurden, angemessen zu beteiligen. Wegen dieses Urteils war die Ausschüttung aus den Bewertungsreserven Anfang 2008 überhaupt erst eingeführt worden. Die Richter hielten damals allerdings auch fest, dass es nicht darum gehe, die Leistungen des Einzelnen zu optimieren - maßgeblich sei ein fairer Interessensausgleich in der Risikogemeinschaft.

Wie hat sich die Verzinsung von Lebensversicherungen entwickelt?

Die laufende Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers setzt sich aus dem vom Bundesfinanzministerium festgelegten Garantiezins und dem laufenden Zinsüberschuss zusammen, über den Versicherer je nach Wirtschaftslage und Erfolg ihrer Anlagestrategie jedes Jahr neu entscheiden. Der Garantiezins für Neuverträge liegt seit 1. Januar 2017 bei nur noch 0,9 Prozent. Besitzer von Altpolicen bekommen dagegen bis zu 4 Prozent. Auch der laufende Überschuss sinkt seit geraumer Zeit. Am Ende der Vertragslaufzeit erhalten Kunden noch den sogenannten Schlussüberschuss und die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Alles zusammen ergibt die Gesamtverzinsung. Nach Berechnungen der Ratingagentur Assekurata ist die Gesamtverzinsung von Neuverträgen der privaten Rentenversicherung seit 2008 im Schnitt von 5,06 Prozent auf 3,10 Prozent in diesem Jahr gesunken. Dabei wurden die Bewertungsreserven mit Null angesetzt.

Welche Folgen hat die Kappung der Bewertungsreserven für die Kunden?

Das lässt sich nicht genau beziffern. Das Problem: Die Höhe der Bewertungsreserven schwankt grundsätzlich stark. Je nach Stichtag, zu dem der Vertrag ausläuft, fällt sie unterschiedlich hoch aus. Die Beteiligung kann im Einzelfall auch komplett wegfallen. Allenfalls ein Trend lässt sich aus einer Auswertung von Policen Direkt ablesen: Der Käufer bestehender Policen wertete 12.000 Verträge aus. Danach bekamen Kunden 2014 am Ende des Vertrages laut Beispielrechnung bei einer Ablaufsumme von 100.000 Euro im Schnitt 5580 Euro aus den Bewertungsreserven. Ein Jahr später waren es 2740 Euro. Zuletzt stieg die Summe den Angaben zufolge auf 3410 Euro im Mai.

(Az. IV ZR 201/17)

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