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Kolumne

Grundsteuer: Nach der Fristverlängerung ist vor der Fristverlängerung

TiAM FundResearch blickt auf die vergangene Woche zurück und gibt einen Ausblick auf die kommenden Tage. Diesmal im Fokus: die Verschiebung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung.

24.10.2022 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Rückblick auf die vergangene Woche

Zwei Ereignisse haben die Welt bewegt: Die Abdankung von Liz Truss, die damit den Titel des Premiers mit der kürzesten Amtszeit in der Geschichte Großbritanniens errungen hat - und die erneute Ernennung Xi Jinpings zum Parteichef und Staatspräsidenten Chinas. Der Mann ist jetzt de facto Alleinherrscher auf Lebenszeit. Das ist eben der Unterschied zwischen einer funktionieren Demokratie und einer Diktatur. Unfähigkeit wird in einer Demokratie irgendwann bestraft. Eine Diktatur wird Fehler niemals zugeben, sondern sie aus Sturheit sogar noch eher manifestieren. Das wird beispielhaft an der Personalie Li Qiang deutlich, seit vergangener Woche die neue Nummer zwei in China. Li wird formal im März 2023 zum Ministerpräsidenten gewählt werden. Der Mann, bisher Parteichef der chinesischen Finanzmetropole Shanghai, gilt bekanntermaßen nicht unbedingt als hellste Kerze auf der Torte. Seine Regierungsfähigkeit wird nicht nur hinter verschlossenen Türen massiv angezweifelt. Aber Li ist Xi Jinping treu ergeben. Das gab den Ausschlag für die Wahl. Auch sonst ist China seit dem Parteitag endgültig zur Ein-Mann-Diktatur mutiert. Der Ständige Ausschuss, bisher ein vergleichsweise offenes Diskussionsforum der KP, ist nun ausschließlich mit getreuen Gefolgsleuten Xi Jinpings besetzt. Wenn Xi Jinping in Zukunft Fehler macht, wird ihm niemand mehr widersprechen. Weder China noch die Welt werden davon profitieren. Auch vor diesem Hintergrund sollte der Verkauf von 35 Prozent des Hamburger Hafens an ein chinesisches Unternehmen noch einmal dringend überdacht werden.

Was war noch los in der vergangenen Woche? Ach ja, in Deutschland haben die Finanzämter der Länder beschlossen, die Abgabefrist zur Einreichung der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar zu verlängern. Bayerns Finanzminister Albert Füracker kommentierte die Entscheidung mit der Erklärung, die Verlängerung der Frist solle Bürger und Steuerberater entlasten. Ist das nicht eine großzügige Geste? Es klingt so, als hätten vorausschauend handelnde Politiker in all ihrer Weisheit erkannt, dass die Bürger mit der Vereinfachung der Steuerberechnung für Immobilien und Grundstücke wohl überfordert seien und für die simple Prozedur der Dateneingabe über das fehlerfrei laufende Steuerabgabeportal ELSTER nur etwas mehr Zeit bräuchten. Es ist nicht auszuschließen, dass einige Staatssekretäre so etwas für das Internet der Dinge halten.

Im Ernst: Stand vorletzter Woche waren insgesamt weniger als ein Drittel aller benötigten Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Dass die Frist, die sich der Gesetzgeber für die Abgabe der Erklärungen ausgedacht hatte, eventuell nicht einzuhalten sein würde, war vermutlich schon viel früher klar. Genau genommen schon bei Verkündung der Abgabefristen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen sollten ursprünglich zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Für Wohngrundstücke sind Angaben erforderlich wie Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes. Anhand dieser Daten wird der Grundbesitzwert neu ermittelt. Er ersetzt als Berechnungs-Faktor den Einheitswert der Immobilie.

Vier Monate Zeit für das Ausfüllen eines solchen Online-Formulars klingt auf den ersten Blick nicht nach Überforderung von Immobilieneigentümern. Doch der Staat wäre nicht der Staat, wenn er es bei einer einfachen Idee belassen und die Abgabe der Daten leicht gemacht hätte. Stand der Dinge ist, dass die einzelnen Bundesländer selbständig entscheiden, wie sie die Grundsteuer berechnen und die Abgabe der Daten umsetzen. Wer was wie berechnet, müssen Hausbesitzer aufwändig selbst recherchieren. Je nachdem, wo man wohnt, kann die Rechnung ganz anders aussehen. Und die meisten Daten, die sie den Finanzbehörden melden sollen, liegen den Kommunalverwaltungen und den Grundbuchämtern bereits vor. Ein Datenaustausch zwischen den Behörden war aber offensichtlich schwerer zu bewerkstelligen als eine bundesweite Volksbefragung, bei der die zuständigen Ämter von der Anfragewelle der Steuerpflichtigen überrollt wurden. Ganz zu schweigen von der Steuersoftware ELSTER. Die Server der Finanzbehörde knickten schon zu Beginn der Abgabefrist ein.

Mit der Verlängerung der Abgabefrist haben die Finanzämter der Länder nun Zeit gewonnen. Aber auch der 31. Januar 2023 wird als finaler Stichtag nicht zu halten sein. Das lässt sich bereits absehen. Zu bearbeiten sind immer noch zwei Drittel der ausstehenden Angaben zu Millionen von Häusern, Grundstücken, Äckern, Ländereien, Gewerbeimmobilien, verschiedene Nutzungsarten, Neu- und Umbauten sowie Millionen von besonderen Einzelfällen.

Denkaufgabe für die Verantwortlichen, die sich das neue Datum für die Abgabefrist ausgedacht haben: Innerhalb von vier Monaten wurden nicht einmal ein Drittel aller Daten für die Neuberechnung der Grundsteuer abgegeben. Wie realistisch ist es, dass den Finanzämtern nach drei weiteren Monaten die verbliebenen zwei Drittel der Daten vorliegen? Wer zu einer halbwegs vernünftigen Antwort kommt, darf auch die Joker-Frage beantworten: Wie wahrscheinlich ist es, dass ausgerechnet zum Jahresende, wenn in den Steuerberatungskanzleien ohnehin die Hütte brennt, die Steuerberater ausreichend Zeit dafür haben, ihre Mandanten bei der Abgabe der Daten zu unterstützen?

Fazit: Nach der Fristverlängerung ist vor der Fristverlängerung. Die Wette gilt.

Ausblick auf interessante Termine in dieser Woche

Am Dienstag veröffentlicht die CESifo Group den ifo Geschäftsklimaindex für Deutschland. Das Institut befragt dafür mehr als 7.000 Unternehmen zu ihren Einschätzungen der Geschäftslage und zu ihrer kurzfristigen Planung. Damit ist der Index ein Frühindikator für die aktuellen Bedingungen und die Geschäftserwartungen in Deutschland. Um es kurz zu machen: Die Stimmung war zuletzt so schlecht wie lange nicht mehr. Optimisten sagen: Jetzt kann es nur noch besser werden.

Am Mittwoch legt die EZB ihre Statistik zur Geldmenge M3 vor. M3 misst das Volumen an Euro, das in Form von Banknoten, Münzen, Bankguthaben, Wertpapierpensionsgeschäften und Anleihen (bis 2 Jahre) im Umlauf ist. Faustregel: Je höher die Geldmenge, desto stärker ist eine Währung in ihren Wechselkursverhältnissen anderen Währungen gegenüber. Fakt ist: Die Geldmenge M3 hat sich in den vergangenen zwölf Monaten mehr als halbiert.

Am Donnerstag wird die Europäische Zentralbank (EZB) vermutlich erneut die Leitzinsen für die Eurozone anheben. Experten rechnen mit einem Zinsschritt von 75 Basispunkten. Der Einlagensatz läge dann bei 1,5 Prozent. Das wäre der höchste Stand seit Januar 2009. Sehr wahrscheinlich wird es nicht die letzte Zinsanhebung der EZB bleiben. Die Inflation ist immer noch hoch, und die US-Notenbank hat mit ihrem beherzten frühzeitigen Handeln den Takt vorgegeben. Der US-Dollar ist deshalb so stark wie schon lange nicht mehr. Für die europäischen Einkäufer von Öl und Gas, die in US-Dollar gehandelt werden, ist das bitter. Auch deshalb muss die EZB nun nachziehen. Der Markt preist derzeit einen Zins in Höhe von drei Prozent ab Sommer 2023 ein. Die Erfahrung lehrt, dass der Markt am Ende immer Recht hat.

Am Freitag veröffentlicht das Statistische Bundesamt den aktuellen Verbraucherpreisindex für Deutschland. Eine Inflationsrate von weniger als zehn Prozent gilt mittlerweile schon als Hoffnungsschimmer.

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