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Kolumne

Die fatalen Auswirkungen der neuen Derivate-Steuer

FundResearch blickt auf die letzten Wochen zurück und gibt einen Ausblick auf künftige Ereignisse. Im Fokus diesmal: eine folgenreiche Steueränderung, die seit Anfang dieses Jahres gilt.

20.01.2020 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Rückblick auf die vergangene Woche

Dass ein Stein ins Wasser gefallen ist, bekommt man – wenn man es nicht zufällig in diesem Augenblick gesehen hat – erst mit, wenn die Wellen ans Ufer schlagen. Genau das ist in der vergangenen Woche passiert. Der Stein war bereits in der Vorweihnachts-Hektik ins Wasser gefallen. Da hatte man gerade nicht so genau hingesehen, als der Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschloss. Zunächst bekam kaum jemand mit, welcher Sprengstoff sich darin verbarg. Anfang Januar berichtete zum ersten Mal ein Online-Finanzmagazin darüber. In den Finanz-Foren wurde zunehmend darüber diskutiert. In der vergangenen Woche kam dann die Welle an. Und siehe da: Es ist ein Tsunami. 

Konkret geht es bei dem Gesetz um Artikel 5, die Änderung des Einkommensteuergesetzes. Es sind zwölf Zeilen, die Anlegern ab diesem Jahr das Leben noch schwer machen werden. Zeilen, die das Zeug haben, der ETF-Branche Kopfzerbrechen zu bereiten und der Derivateindustrie sogar den Todesstoß zu versetzen. Sinngemäß heißt es in dem Gesetz, dass sich Verluste aus Finanzprodukten, deren Wertentwicklung von Termingeschäften beeinflusst wird, seit Anfang dieses Jahres nur noch mit Gewinnen aus ebensolchen Produkten verrechnen lassen. Und zwar nur in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro. Verluste darüber hinaus können bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro ins Folgejahr vorgetragen werden. Die Regelung gilt nur für Privatinvestoren.

Der Effekt ist, dass Anleger, die im Laufe dieses Jahres im Rahmen von verschiedenen Derivate-Geschäften einen Verlust von mehr als 10.000 Euro erzielen, trotzdem Steuern auf Gewinne zahlen müssen. Konkretes Beispiel: Ein Anleger erzielt 20.000 Euro an Gewinnen und 35.000 Euro an Verlusten. Gemäß der neuen Regelung kann er jetzt nur noch 10.000 Euro an Verlusten geltend machen und weitere 10.000 Euro an Verlusten ins kommende Jahr übertragen. Folge: 5.000 Euro an Verlusten bleiben in diesem Beispiel unberücksichtigt. Außerdem zahlt der Anleger am Ende des Jahres unter dem Strich 2.500 Euro Abgeltungsteuer plus Kirchensteuer. Und dies, obwohl er unter dem Strich ein Minus von 15.000 Euro erzielt hat.

Das Rechenbeispiel zeigt: Das Gesetz ist, wie so oft, mit heißer Nadel gestrickt. Es sollte wohl schnell gehen, zusätzliche Einnahmen in die Bundeskasse zu spülen. Aus Sicht des verantwortlichen Finanzministers Olaf Scholz hält sich das Risiko eines politischen Kollateralschadens trotzdem in Grenzen. Seine Wählerklientel wird das Gesetz kaum berühren. Im Gegenteil: Es richtet sich ja vermeintlich gegen Zocker und Banker. 

Die Wahrheit ist jedoch: So, wie das Gesetz derzeit ausformuliert ist, bleibt Spielraum bei der Interpretation, ob nicht nur Hebelprodukte wie Optionsscheine, Optionen und KO-Zertifikate betroffen sind, sondern sogar alle Zertifikate und auch ETFs, die nicht direkt in Aktien oder Anleihen investieren. Schließlich fußen auch alle Anlagezertifikate auf derivativen Produkten. ETFs, die nicht voll replizieren, sondern auf SWAP-Geschäften beruhen, könnten ebenfalls als Produkte mit Termingeschäft-Charakter angesehen werden. Und ETFs mit Hebelwirkung sind aus Sicht des Finanzministers ohnehin reine Zocker-Produkte. Dass das Gesetz nur Privatanleger betrifft, ist nur eine weitere Petitesse im Zusammenhang mit der großen „Gerechtigkeits-Debatte“, die die SPD angestoßen hat und von der CDU mit traurigem Blick und hängenden Schultern schweigend hingenommen wird.

Am Ende bleiben nur großes Kopfschütteln und die erneute bittere Erkenntnis: In Berlin wissen sie nicht, was sie tun. Wenn es ums Thema Finanzen geht, stehen Nutzen und Schäden von Gesetzen schon länger nicht mehr im richtigen Verhältnis zueinander. 

Ausblick auf die wichtigsten Termine in dieser Woche

Am Dienstag veröffentlicht das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die Konjunkturerwartungen. Institutionelle Anleger werden dazu monatlich befragt. Immerhin: Die Stimmung ist seit August vergangenen Jahres eher besser geworden. Das lässt hoffen.

Am Mittwoch tagt der Deutsche Derivateverband DDV. Das wird wohl kein gemütlicher Nachmittagsplausch. Auf der Tagesordnung steht, wie man mit den Änderungen im Einkommensteuergesetz umgehen will. Das komplette Geschäftsmodell der Branche steht auf dem Spiel. Die Derivate-Lobby wird sich etwas einfallen lassen müssen, um das Schlimmste zu verhindern. Das Problem dabei: Die Gesetzesänderungen sind bereits rechtsgültig. Es geht jetzt nur noch darum, Schadensbegrenzung zu betreiben, indem man auf die Auslegung und Anwendung des Gesetzeswerkes durch das Finanzministerium einwirkt. Es könnte für die anwesenden Manager der Tagung in Frankfurt eine lange Nacht werden.

Am Donnerstag ist erneut Happy Hour im spanischen Finanzministerium, wenn neue Staatsanleihen mit drei- und fünfjähriger Laufzeit auf den Markt gebracht werden. Happy ist in diesem Fall vor allem der spanische Finanzminister, der sich erneut darüber freuen darf, dass Investoren negative Renditen in Kauf nehmen, ihm Kapital leihen zu dürfen. 

Am Freitag veröffentlicht Markit Economics den Gesamt PMI Produktion und Dienstleistung für Europa. Der Index ist wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Lage des Dienstleistungs- und Produktionssektors der Eurozone und gibt einen Überblick über den Zustand des Umsatzes und der Beschäftigung. Im vergangenen Jahr kannte der Trend bis Oktober nur eine Richtung: abwärts. Danach folgte eine Stabilisierung. Bis daraus so etwas wie ein kleiner, zaghafter Turnaround werden kann, wird es wohl noch dauern. Aber der Abwärtstrend scheint wohl erst einmal gestoppt.  Am Freitag erfahren wir mehr.

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