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Immobilienfinanzierung

Die neue teure BEG-Förderung

Die Neuauflage der alten BEG-Förderung dauerte nur wenige Stunden. Dann waren eine Milliarde Euro vergeben. Seit heute können Bauherren zwar wieder Anträge für die Neubauförderung stellen. Voraussetzung dafür ist ein sogenanntes QNG-Siegel, das Häuslebauern viel Arbeit macht.

21.04.2022 | 06:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die Bundesregierung hat klare Vorstellungen davon, was Immobilien in Zukunft leisten sollen. Vor allem sollen sie nachhaltig sein. Deshalb fördert der Bund seit Jahren den Bau energieeffizienter Häuser. Zum Ärger der Bauherren ist seit Anfang des Jahres die Förderung ins Stocken geraten. Zunächst überraschte sie die Bundesregierung am 24. Januar mit einem plötzlichen Stopp der Programme zur Förderung effizienter Gebäude (BEG). Der Finanzrahmen war ausgeschöpft, nachdem allein im Januar Zuschüsse im Umfang von etwa fünf Milliarden Euro für EH55-Neubauten bewilligt worden waren – fast so viel wie im kompletten Jahr 2021. Die Förderung für sogenannte Effizienzhäuser/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wurde wie geplant endgültig eingestellt. Die Neubauförderung für EH40-Neubauten dagegen sollte noch einmal angeboten werden, um Bauherren, die bereits langfristig geplant hatten und Anfang des Jahres kurzfristig ausgebremst worden waren, noch die Förderung nach altem Schema über die KfW zu ermöglichen. Als Start wurde der 20. April vereinbart. Das Fördervolumen betrug eine Milliarde Euro. Das Geld war innerhalb weniger Stunden vergeben.

Alte Idee, neue Hürden

Seit dem 21.4.2022 gilt nun ein neues Antragsverfahren. Gefördert werden Effizienzhäuser und Effizienzgebäude der Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung für die Förderung ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, kurz QNG-Siegel genannt. In einem umfangreichen QNG-Leitfaden wird im Detail definiert, was sich der Gesetzgeber unter nachhaltigem Bauen vorstellt. Die zu erfüllenden Anforderungen reichen von der Standsicherheit und dem Brandschutz über die effiziente Nutzung der Fläche, den Komfort im Winter und Sommer, bis zur Tageslichtversorgung oder zum Schallschutz. Außerdem müssen Bauherren Aspekte des Klimaschutzes, der Schonung natürlicher Ressourcen sowie der Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit einzelner Bauteile bis hin zum kompletten Bauwerk berücksichtigen. Um das gewährleisten zu können, müssen Häuslebauer bei der Antragstellung detailliert nachweisen, an welcher Stelle im Haus sie welche Materialien verbauen. Allein schon die geforderte verbindliche Deklaration der Materialen, die durch Nachhaltigkeitsexperten, die das QNG-Siegel erstellen sollen, bewertet werden müssen, dürfte dem einen oder anderen Bauherren schlaflose Nächte bereiten. Denn nur sehr wenige Baufirmen deklarieren die Baustoffe, die sie verwenden, nach umweltrelevanten Kriterien. Wer energieeffizient bauen und dafür vom Staat gefördert werden will, darf sich fortan mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (www.bnb-nachhaltigesbauen.de) und dem webbasierten ökologischen Baustoffinformationssystem WECOBIS (www.wecobis.de) auseinandersetzen. Insider aus der Baubranche unken: Wer sich zur Bewältigung der neuen bürokratischen Hürden unbezahlten Urlaub nehme, sollte sicherheitshalber ausrechnen, ob die Fördersumme den Verdienstausfall ausgleiche.

Der unbekannte Experte

Zum hohen Zeitaufwand kommen die Kosten für denjenigen, der das QNG-Siegel ausstellt. Bauherren beauftragen dafür eine bei der Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle, die die Qualität der Baumaßnahme überprüft und bestätigt. Ausschließlich solch eine Zertifizierungsstelle ist berechtigt, das Qualitätssiegel zu vergeben. In der Regel sind dies die Systemanbieter der registrierten Bewertungssysteme. Tipp: Die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im BBSR führt eine öffentlich zugängliche Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen. Welche Qualität die Zertifizierer selbst haben, ist leider nicht geregelt. Weder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ noch die Förderrichtlinien der BEG stellen konkrete Anforderungen an die Qualifikation eines Nachhaltigkeitsexperten. Deshalb gibt es auch auf den Informationsseiten der Bundesregierung keine entsprechende Expertenliste, die vergleichbar zum Beispiel mit der Energieeffizienz-Expertenliste wäre. So wird für Bauherren schon die Suche nach geeigneten Ansprechpartnern zu einer anspruchsvollen Aufgabe.

Das ist erst der Anfang

Die Entwickler des QNG-Siegels sind von ihrem Werk so überzeugt, dass sie bereits angekündigt haben, eine ganze Serie weiterer Siegelvarianten folgen zu lassen. So sollen noch im Jahr 2022 Siegel für den Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden, Unterrichtsgebäuden und Laborgebäuden kommen. Auch für Komplettmodernisierungen von Bestandsimmobilien soll noch in diesem Jahr eine Siegelvariante entwickelt werden. Ab Januar 2023 folgt dann die Neuausrichtung der Neubauförderung mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“. Mit diesem Programm sollen „insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus“ rücken. Die Frage, wieviel Bäume allein für die dafür nötigen Antragsformulare in Papierform in Zukunft gefällt werden müssen, bleibt bisher unbeantwortet.

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