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Einlagensicherung

Sparer aufgepasst: Das ändert sich bald bei der Sicherheit von Guthaben

Ab dem 1. Januar 2020 sinkt die Absicherungsgrenze des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands (BdB).

02.12.2019 | 10:24 Uhr von «Matthias Fischer»

Die Einlagen von Sparern bei einem Finanzinstitut mit Sitz in Deutschland unterliegen der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung. Damit sind pro Person Guthaben bis zu 100.000 Euro abgesichert. Zusätzlich gibt es bei Banken noch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands (BdB), dem sich viele Institute angeschlossen haben. Durch den Fonds sind Einlagen bis zu zwanzig Prozent des jeweiligen Eigenkapitals des Instituts abgesichert. Derzeit gilt in Deutschland ein Mindesteigenkapital von Banken von fünf Millionen Euro, das entspricht einer Mindestsicherung von einer Million Euro. Die meisten Institute liegen aber weit darüber: Auf der Webseite des Einlagensicherungsfonds lassen sich die genauen Sicherungshöhen der einzelnen Institute über ein Formular abfragen.

Wie die "Börsen-Zeitung" berichtet, wird diese Grenze ab dem1. Januar 2020 auf 15 Prozent des jeweiligen Eigenkapitals der Bank sinken. Dann wären bezogen auf das Mindesteigenkapital noch Guthaben von 750.000 Euro abgesichert. Und: "Für Einlagen von Firmen und Institutionellen mit Ausnahme von Stiftungen, die eine Laufzeit von mehr als 18 Monaten haben, entfällt die Sicherung vollständig" so die "Börsen-Zeitung".

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