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Gewusst wie Steuern sind ein leidiges Übel. Keiner mag sie, aber jeder muss zahlen. Doch wer Bescheid weiß, zahlt nicht mehr als er muss. Mehr
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| 16.07.2010 12:10 |
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| Zu große Forderungen |
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VuV kritisiert neue Regeln der EU-Kommission zur Entschädigung von Anlegern und befürchtet Wettbewerbsverzerrungen in Europa |
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Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission zur Erweiterungen der Anlegerentschädigung. "Wir sehen die zusätzlichen Belastungen für deutsche Wertpapierhandelsunternehmen in der gegenwärtigen Beitragsstruktur der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen als nicht tragbar an", so Nero Knapp, geschäftsführender Justiziar des Verbands. Bei seiner Argumentation gegen die neuen Regeln zieht der VuV den Fall Phoenix Kapitaldienst heran, bei dem sich die Ansprüche von rund 30.000 Anlegern auf insgesamt 200 Millionen Euro summieren. Schon diese Summe überfordere die Mittel der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandels-Unternehmen (EdW), doch die EU-Kommission verlange noch mehr.
Am Dienstag hatte die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur Entschädigung von Anlegern auch durch private Vermögensberater enthalten. Danach soll sich etwa der Anspruch eines Anlegers für Wertpapierverbindlichkeiten von aktuell 20.000 auf 50.000 Euro erhöhen. Zugleich soll die EdW gezwungen werden, Rücklagen für Entschädigungen aufzubauen. Diese sollen jedoch nicht nur die Ansprüche einheimischer Anleger sicherstellen, sondern darüber hinaus noch für Engpässe von vergleichbaren Organisationen anderer EU-Länder herhalten. "Die neue Richtlinie lässt offen, wie in einem Fall, der vergleichbar mit Phönix wäre, Anleger entschädigt werden sollen", klagt Knapp. Auf den angesprochenen Fall angewendet könnten nun 30.000 Investoren einen Anspruch von maximal 50.000 Euro, im Höchstfall also 1,5 Milliarden Euro von den 800 Mitgliedern der EdW geltend machen – eine Summe, über die diese Einrichtung selbst nach der Anhebung ihrer Beiträge um das 3,5-Fache im Jahr 2009 nicht verfügt. "Ein erneutes Aufstocken der Beiträge ist den Mitgliedern der EdW nicht zuzumuten, der Gesetzgeber wird deshalb nicht um eine grundlegende Neuordnung der Anlegerentschädigung herumkommen", meint Knapp. "Wir halten eine funktionierende Anlegerentschädigung für notwendig. Doch ohne diese Neuordnung befürchten wir, dass es zu nachteiligen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der EdW-Institute kommt."
Ein wesentlicher Kritikpunkt des VuV an der Richtlinie sind die fehlenden Vorgaben in Bezug auf die Risikoklassifizierungen innerhalb der Wertpapierhandelsunternehmen. "Unabhängige Vermögensverwalter haben grundsätzlich keinen Zugriff auf Kundengelder. Das Risiko eines Entschädigungsfalles ist daher so gut wie ausgeschlossen", argumentiert Knapp. "Diese Tatsache muss sich nachhaltig in den Beiträgen zur Entschädigungseinrichtung widerspiegeln."
Der VuV existiert seit 1997 und vertritt 200 Mitglieder oder 40 Prozent der unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland.
(vs)
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