16.07.2012 | 07:45 Uhr
Reglungsdichte als Herausforderung für Berater

„Die Reglungsdichte im Kapitalmarktrecht nimmt ähnlich wie im Steuerrecht von Jahr zu Jahr zu“, sagt Alexander Kestler, Leister der Rechtsabteilung des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI). Die Komplexität wachse ständig und nur wenige Experten behielten den Durchblick bei der Flut von Gesetzen, Verordnungen und Verlautbarungen. „Im Bereich der Finanzmarktregulierung steht neben der Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie die Richtlinie zu Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) in unserem Fokus“, so Kestler. Er erwartet, dass die Auswirkungen beider Maßnahmen im kommenden Jahr zu spüren sei werden. Darüber hinaus müsse sich die deutsche Investmentbranche zunehmend mit der US-Gesetzgebung – FACTA, Volcker-Regel, Dodd-Frank-Reform – auseinandersetzen. Innerhalb der EU werde dabei die Rolle der einzelnen Staaten bei der Finanzmarktgestaltung immer geringer: „Brüssel dominiert mittlerweile die Regulierung des europäischen Finanzmarktes.“ Dadurch sehe sich die deutsche Politik zunehmend unter Druck gesetzt, den Brüsseler Entscheidungen zustimmen zu müssen. „Zu Recht bestehen die Parlamentarier jedoch darauf, sich signifikant einzubringen und nicht als bloßes Umsetzungsorgan der EU wahrgenommen zu werden“, betont Kestler.
Die nähere Ausgestaltung der Rechtsakte habe Brüssel mittlerweile der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) übertragen. „ESMA hat die insbesondere die Aufgabe, die einheitliche Anwendung der von der Europäischen Union erlassenen Rechtsakte einschließlich technischer Standards seitens der nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen“, erklärt der Rechtsexperte. Zwar käme den Leitlinien und Empfehlungen keine Rechtsverbindlichkeit zu. Doch würden sie von Bundesregierung und BaFin regelmäßig umgehend umgesetzt. Dafür exemplarisch sei die im vergangenen Jahr erfolgte Anpassung der Derivateverordnung. „Nicht zu vergessen ist, dass Deutschland zunehmend eine Vorreiterrolle einnimmt, sei es beim Verbot ungedeckter Leerverkäufe und Credit Default Swaps auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten oder allgemein beim Anlegerschutz“, sagt Kestler. Der BVI erhoffe sich von der deutschen Politik, dass sie die Übersicht über die Einzelmaßnahmen bewahre und die Folgen sachgerecht abwäge.
Für das bereits am stärksten regulierte Produkt am Markt – den Investmentfonds – müsse sich die deutsche Investmentbranche weiter auf eine verstärkte Regulierung einstellen. Dadurch erwartet Kestler zusätzliche Kosten für Unternehmen und Anleger. „Kritisch sehen wir daher alle regulatorischen Vorgaben, die allein zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen und beim Anleger keinen Nutzen bringen“, so der BVI-Mann. Um die Kosten möglichst gering zu halten, setze sich der Verband dafür ein, die europäische Regulierung weitgehend an den bereits in Deutschland geltenden Standards zu orientieren. Da eine strenge Produktregulierung von Investmentfonds aber auch ein wichtiger Anker für das Vertrauen der Anleger sei, unterstütze der BVI in allen regulatorischen Verfahren das Ziel einer Stärkung des Anlegervertrauens.
(PD)
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