20.06.2012 | 13:41 Uhr

Finanzberater brauchen zusätzliche Registernummern

Finanzberater brauchen zusätzliche Registernummern
Frank Rottenbacher, Vorstand AfW

Ab 2013 für Versicherungen und Vermögensanlagen unterschiedliche Nummern bei den IHKs. Mehr Bürokratie.

Unabhängige Finanzdienstleister, die eine Erlaubnis zur Vermittlung von Kapitalanlagen gemäß § 34f GewO beantragen, bekommen vom Vermittlerregister eine eigenständige, neue Registernummer zugeteilt. Dies bestätigte der Deutsche Industrie- Handelskammertag (DIHK) gegenüber dem Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW).

„Wer Versicherungen und Vermögensunterlagen vermittelt, muss ab 2013 also zwei verschiedene Registernummern angeben“, erläutert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, die Auswirkungen der gerade verabschiedeten Regulierung der Kapitalanlagevermittlung und empfiehlt: „Wer neue Geschäftsunterlagen drucken muss, sollte versuchen, bis zur Erlaubniserteilung des 34f zu warten.“

Der AfW bedauere, dass die Politik keine Lösung gefunden habe, alle Vermittlertätigkeiten unter einer Registernummer zusammenzufassen. So komme es bei den Vermittlern zu zusätzlichen Kosten und Bürokratieaufwand. Bei der Suche über www.vermittlerregister.info sollen hingegen alle Erlaubnisbereiche eines Vermittlers angezeigt werden. Wenn ein Kunde dort die Registernummer für die Versicherungsvermittlung gemäß § 34d GewO eingibt, könne er erkennen, ob der Vermittler eine Erlaubnis zur Kapitalanlagenvermittlung nach § 34f GewO besitzt.

(PD)

Top-Themen

REALTIME-INDIKATIONEN

DAX
E-STOXX 50
DOW Jones
NASDAQ 100
NIKKEI 225
S&P 500
TecDAX
Goldpreis
Ölpreis
EUR/USD
Berechnungsbasis 8:00-22:00 Uhr
Quelle: Deutsche Bank

Loading...

Top-Umsätze

Loading
Neartime-Daten 9:00-20:00 Uhr
Quelle: Hamburger Börse

Fonds-Indizes

Loading

Anzeige

Loading